Allgemeine Geschäftsbedingungen der COFAC AG

1.  Geltungsbereich

Für alle unsere Angebote, Verkäufe und Dienstleistungen in der Schweiz und FL gelten ausschliesslich die nachstehenden «Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB». Sie bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden sind.

2.  Angebot

Offerten sowie Abbildungen, Material- und Massangaben in Prospekten und Katalogen sind unverbindlich. Offerten ohne Gültigkeitsdauer verstehen sich freibleibend. Ist in einer Offerte eine Gültigkeitsdauer vermerkt, so ist das Angebot so lange verbindlich, als die Bestellung innerhalb dieser Frist bei uns eintrifft.

3.  Bestellung/Lieferfristen

Alle mündlichen und schriftlichen Bestellungen gelten als angenommen, wenn sie von der «COFAC » entweder geliefert oder bestätigt wurden. Die «COFAC» ist jederzeit – je nach Verfügbarkeit der Ware – zu Teillieferungen berechtigt. Annullationen und Schadenersatzforderungen bei allfälligen Lieferverzögerungen oder gänzlich ausgebliebener Lieferung sind nicht zulässig.

4.  Preise

Sofern nichts anderes vereinbart, gelten grundsätzlich die am Bestelltag gültigen Preise. «COFAC» behält sich ausdrücklich die jederzeitige Anpassung der Preise vor. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich Mehrwertsteuer, Verpackungs-, Transport-, Nachnahmekosten. Die Mehrkosten für Sonderwünsche gehen zu Lasten des Bestellers. Für Aufträge unter dem Mindestbestellwert berechnen wir einen Mindermengenzuschlag zuzüglich Mehrwertsteuer

5.  Versand

Die Lieferung erfolgt ab Bachenbülach oder Hägendorf. Bei allen Lieferungen trägt der Kunde das Transportrisiko. Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab unserem Lager auf den Besteller über. Dies gilt auch für Teillieferungen. «COFAC» kann Lieferungen verweigern, wenn gegenüber dem Kunden offene, fällige Forderungen bestehen.

6.  Muster-, Probe- oder Ansichtssendungen

Muster-, Probe- und Ansichtssendungen werden grundsätzlich verrechnet. Ausgenommen bleiben Sondervereinbarungen. Bei Rücksendung innerhalb von 2 Monaten wird, je nach Zustand der retournierten Ware, eine entsprechende Gutschrift erteilt.

7.  Zahlung

Unsere Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum, netto, ohne jeden Abzug, zahlbar. Die Ausnahme bilden schriftlich getroffene Sondervereinbarungen. Für Anlagen ab Fr. 30'000.– netto gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen des VSM (Verein Schweizerischer Maschinen- Industrieller): Ein Drittel Anzahlung innerhalb eines Monats nach Eingang der  Auftragsbestätigung beim Besteller – ein Drittel bei Ablauf von zwei Dritteln der Lieferfrist – der Restbetrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Versandbereitschaft durch den Lieferanten. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von «COFAC». Sämtliche gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der «COFAC». Der Rückbehalt, die Verrechnung oder eine Kürzung von Zahlungen infolge einer Mängelrüge, Lieferverzögerung oder einer von uns nicht anerkannten Gegenforderung sind nicht zulässig.

8. Mängelrügen

Mängelrügen und Reklamationen durch den Besteller haben sofort, jedoch spätestens innert 8 Tagen, nach Empfang der Ware beim Lieferanten zu erfolgen.

9.  Garantie/Gewährleistung

Die Garantiefrist beträgt 12 Monate nach Mitteilung der Versandbereitschaft. Die Gewährleistungspflicht wird hinfällig bei Schäden infolge Nichtbeachtung oder Nichtausführung von Wartungs- und Kontrollarbeiten oder bei Mängeln, die auf unsachgemässe Lagerung, Missachtung der Betriebsvorschriften, falsche Bedienung, übermässige Beanspruchung, ungenügende Wartung, natürliche Korrosion und/oder andere Gründe zurückzuführen sind.

Auch  für  Folgeschäden  jeglicher  Art  kann  die  «COFAC»  nicht  behaftet  werden. 
Mobilfiltration: «COFAC» garantiert für die Qualität aller durch sie gelieferten Filter und haftet im Rahmen der massgebenden gesetzlichen Bestimmungen für Motorschäden, sofern die alleinige Defektursache nachweislich bei einem von «COFAC» gelieferten Filter liegt. Die Garantie erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder ein Dritter ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von «COFAC» Reparaturarbeiten an der Ware vornimmt. Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von

«COFAC» durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ausser in Fällen, in denen der Besteller oder ein Dritter von «COFAC» schriftlich zur Vornahme der Instandstellung ermächtigt oder beauftragt wurde, besteht für den Lieferanten keine Pflicht zur Übernahme der Ein- und Ausbaukosten. Werden Anweisungen oder Instruktionen von «COFAC» durch den Besteller oder Dritte mangelhaft ausgeführt, ist jegliche Haftung des Lieferanten ausgeschlossen. Allfällige Schäden sind innerhalb von 24 Stunden zu melden und/oder der beanstandete Filter inklusive der ersetzten Ersatzeile innert 8 Tagen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.

Industriefiltration: Für Industriefilter, Maschinen und Anlagen gelten die Garantiebestimmungen des VSM (Verein Schweizerischer   Maschinen-Industrieller).

10.      Warenrücknahme

Der Besteller hat keinen Anspruch auf Rückgabe der von uns ordnungsgemäss gelieferten Waren. Eine Rückgabe bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Es werden nur Waren und Verpackungen in einwandfreiem Zustand zurückgenommen. Für den Bearbeitungs- und Wiedereinlagerungsaufwand wird ein Abzug verrechnet.

11.      Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Vertragspartner Bülach. «COFAC» behält sich jedoch das Recht vor, ihre Ansprüche bei jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen. Es gilt Schweizerisches Recht. Massgebend ist die deutsche Fassung der AGB.


Wünschen Sie die AGB in anderen Sprachen, so kontaktieren Sie bitte office@cofac.ch.

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